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Erster Schritt zur Neuwahl: Scholz beantragt Vertrauensfrage

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Das hat es erst fünfmal gegeben: Ein Bundeskanzler stellt dem Parlament die Vertrauensfrage.
Berlin – Es ist der erste formelle Schritt auf dem Weg zur Neuwahl des Bundestages: Kanzler Olaf Scholz (SPD) wird heute unter Berufung auf Artikel 68 des Grundgesetzes bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) beantragen, dass das Parlament ihm das Vertrauen ausspricht. Sein Ziel ist aber, dass die Abgeordneten bei der Abstimmung am Montag genau das Gegenteil tun.
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Scholz will nach dem Rausschmiss von FDP-Finanzminister Christian Lindner und dem Aus seiner Ampel-Koalition erreichen, dass der Bundestag etwa sieben Monate früher als ursprünglich geplant neu gewählt wird – am 23. Februar. Derzeit führt er eine von SPD und Grünen getragene Regierung, die im Bundestag keine Mehrheit mehr hat und deswegen ohne Unterstützung aus der Opposition nichts mehr durchsetzen kann. Ein Scheitern bei der Vertrauensfrage ist für den Kanzler eine Möglichkeit, selbst eine vorgezogene Bundestagswahl herbeizuführen.
Der Bundestag wird am kommenden Montag über den Antrag abstimmen. Scholz wird den Abgeordneten seine Gründe für die Vertrauensfrage in einer Rede erläutern. Anschließend wird es eine etwa 90-minütige Aussprache geben. Danach entscheidet der Bundestag voraussichtlich in namentlicher Abstimmung. Das bedeutet, dass das Abstimmungsverhalten jedes einzelnen Abgeordneten mit etwas Verzögerung veröffentlicht wird. Es kann sich also kein Parlamentarier anonym für oder gegen Scholz aussprechen.
Das ist ziemlich sicher, auch wenn es einen Unsicherheitsfaktor gibt. Dem Bundestag gehören 733 Abgeordnete an. Um das Vertrauen des Parlaments zu bekommen, müsste Scholz 367 Stimmen erhalten – die absolute Mehrheit aller Parlamentarier, auch « Kanzlermehrheit » genannt.

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