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BGH Az.: IV ZR 533/15: Laser-Operation Fall für Krankenversicherung

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Eine Frau lässt sich bei starker Kurzsichtigkeit die Augen lasern. Doch die private Krankenkasse will die Behandlung nicht bezahlen….
Handelt es sich bei einer Laseroperation der Augen um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung, so muss die private Krankenkasse laut BGH zahlen.
Eine private Krankenversicherung muss die Kosten für eine Laser-Operation der Augen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) unter bestimmten Umständen übernehmen. Der IV. Zivilsenat verwies den Rechtsstreit zwischen einer Patientin und einer Krankenversicherung mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil vom Mittwoch an das Landgericht Heidelberg zurück.
Dies müsse jetzt klären, ob die bei der Frau durchgeführte sogenannte Lasik-Operation zur Beseitigung einer Kurzsichtigkeit eine medizinisch notwendige Heilbehandlung war.

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