Sollte in der Türkei ein Referendum über die Einführung der Todesstrafe abgehalten werden, werde Österreich es hierzulande verbieten, betont der Außenminister: « Rechtlich möglich ist das durch das Völkerrecht. »
Österreich würde ein türkisches Todesstrafen-Referendum auf österreichischem Staatsgebiet untersagen. Dies teilte Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) am Freitag mit. Im Falle eines Referendums über die Todesstrafe in der Türkei werde Österreich die Abhaltung in Österreich nicht zulassen, betonte Kurz. Rechtlich möglich sei das « durch das Völkerrecht, das einem Staat die Möglichkeit gibt, aufgrund seiner territorialen Souveränität die Durchführung eines ausländischen Referendums auf seinem Staatsgebiet zu untersagen ». Und er fügte hinzu: « Die geplante Einführung der Todesstrafe wäre jedenfalls ein berechtigter Grund für einen solchen Schritt. »
Auch von Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) kam kurz darauf ein klares Nein zu einer etwaigen Abstimmung. Und er fügte hinzu: dieses Nein sei Regierungslinie. « Ein solches Referendum kann auf österreichischem Boden nicht stattfinden. » Denn dies wäre « gegen alle unsere Überzeugungen, gegen unsere Werte », betonte Kern. In ganz Europa müsse bei Abhaltung von Urnengängen jeder Staat im Ausland anfragen.
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Deutschland — in German Kurz: Kein türkisches Todesstrafen-Referendum in Österreich