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Bundesverfassungsgericht: Draghis Wette geht auf

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Die EZB-Geldpolitik ist ein Erfolg, das kann auch Karlsruhe mit seinem Vorlagebeschluss beim Europäischen Gerichtshof nicht verhindern. Ein Kommentar.
Auch wenn sich Mario Draghi, der Präsident der Europäischen Zentralbank, mit seiner Geldpolitik in Deutschland bisher wenig Freunde gemacht hat, müsste man ihn zum Ehrenbürger Europas ernennen. Denn ohne seine „Whatever it takes“-Rede von 2012, in der er versprach, den Euro mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen, und der daraus resultierenden Geldpolitik aus Niedrigzinsen und einem Anleihekaufprogramm mit Billionenvolumen gäbe es die Gemeinschaftswährung in ihrer bisherigen Form nicht mehr.
Trotzdem hat das Bundesverfassungsgericht wegen mehrerer Verfassungsbeschwerden gegen das Anleihekaufprogramm nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet, weil es „gewichtige Gründe“ für die Vermutung gebe, dass die EZB auf diese Weise Staatsfinanzierung betreibe, was von ihrem Mandat nicht gedeckt sei.
Der Beschluss aus Karlsruhe ist in mehrfacher Hinsicht absurd. Es stimmt zwar, dass die Finanzierungskosten der Staaten durch Draghis Geldpolitik deutlich gesunken sind, seine Intention war aber nicht, die Zinslast der Mitgliedsländer zu senken, sondern eine drohende Deflation zu verhindern, die Preise zu stabilisieren und ihr Inflationsziel von knapp zwei Prozent zu erreichen.

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