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Migration: EuGH erklärt Flüchtlingsverteilung für rechtens

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Luxemburg (dpa) – Ungarn und die Slowakei sind mit ihrer Klage gegen die Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb Europas gescheitert. Der EU-Beschluss von 2015
Ein Internierungslager für Asylsuchende in Tompa (Ungarn) an der Grenze zu Serbien. Foto: Sandor Ujvari/MTI. (Quelle: dpa)
Luxemburg (dpa) – Ungarn und die Slowakei sind mit ihrer Klage gegen die Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb Europas gescheitert. Der EU-Beschluss von 2015 zur Verteilung von bis zu 120 000 Schutzsuchenden sei rechtens, urteilte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) .
Die ungarische Regierung reagierte empört und kündigte umgehend an, sich nicht an die Entscheidung halten zu wollen. Die EU-Kommission will im äußersten Fall Zwangsgelder einfordern. « Die Mitgliedstaaten sind rechtlich und politisch, ja sogar moralisch verpflichtet, ihren Anteil zu leisten », sagte EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos.
Die EU-Innenminister hatten sich angesichts des großen Flüchtlingszustroms am 22. September 2015 gegen den Widerstand von Ungarn, der Slowakei sowie Rumänien und Tschechien darauf verständigt, bis zu 120 000 Flüchtlinge aus Griechenland und Italien auf andere EU-Länder umzuverteilen.
Betroffen sind davon Menschen, die gute Chancen auf Asyl hatten, etwa weil sie aus dem Bürgerkriegsland Syrien kamen. Die Entscheidung sorgte seitdem immer wieder für Zwist innerhalb der EU; auch Polen etwa weigert sich bislang, Flüchtlinge aufzunehmen.
Nach Ansicht der Luxemburger Richter ist der damals von den EU-Staaten mehrheitlich getroffene Beschluss einwandfrei (Rechtssachen C-643/15 und C-647/15) . Die vorläufige und auf zwei Jahre begrenzte Umverteilung von Flüchtlingen habe weder einstimmig noch unter Einbeziehung der nationalen Parlamente beschlossen werden müssen. Sie sei außerdem ein geeignetes Mittel gewesen, um die Ankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten, erklärten sie.

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