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Arbeit: Darf ich mir Pakete ins Büro schicken lassen?

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Viele Berufstätige sind tagsüber an ihrem Arbeitsplatz.
Köln (dpa/tmn) – « Wir haben Sie leider nicht angetroffen. Ihr Paket liegt in der Filiale. » Es gibt eine Alternative zu solchen nervigen Mitteilungen: sich Pakete einfach an den Arbeitsplatz schicken zu lassen. Aber darf ich das überhaupt?
Erstmal nicht, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. « Der Arbeitgeber hat das Hausrecht und ist für die Betriebsorganisation verantwortlich. Arbeitnehmer haben keinen Anspruch darauf, dass er das erlauben muss. »
In der Praxis kann es trotzdem erlaubt sein – auf zwei Wegen: erstens ausdrücklich, per Aushang oder Rundmail etwa. Oder zweitens durch die tatsächliche Handhabung: Diese greift dann, wenn Mitarbeiter sich Pakete einfach schicken lassen und der Arbeitgeber das toleriert.

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