Am kommenden Mittwoch tritt am Münchner Hauptbahnhof das angekündigte nächtliche Alkoholverbot in Kraft. Es gilt zwischen 22 und 6 Uhr für die öffentliche Bereiche im und rund um das Bahnhofsgebäude sowie für die umschließenden Straßen und die Paul-Heyse-Unterführung. Verboten ist dort künftig sowohl der Konsum als auch das Mitführen alkoholischer Getränke.
Wie berichtet, hatte der Münchner Stadtrat Mitte Dezember die Verordnung erlassen. Die Deutsche Bahn hat daraufhin ihre Hausordnung entsprechend angepasst. Hintergrund für die Maßnahme waren die zunehmenden Klagen von Geschäftsleuten, Anwohnern und Passanten am Hauptbahnhof über Belästigungen durch Betrunkene. Die Polizei registrierte darüber hinaus zunehmend Streitereien, Körperverletzungen und Diebstähle.
Wie die Bahn mitteilt, gilt das Alkoholverbot nicht für die gastronomischen Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes.