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Studie: Vielen Minijobbern wird Mindestlohn vorenthalten

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NewsHubSeit dem 1. Januar 2015 gilt der Mindestlohn. Vielen geringfügig Beschäftigten wird dieser aber vorenthalten. Dies zumindest legt eine Studie nahe, aus der die SZ zitiert. Demnach bekamen 2015 nur knapp die Hälfte der Minijobber 8,50 Euro pro Stunde.
Vielen Minijobbern wird der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn vorenthalten. Dies geht aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor, aus der die «Süddeutsche Zeitung» zitiert.
Demnach bekamen 2015 knapp die Hälfte dieser geringfügig Beschäftigten weniger als 8,50 Euro brutto die Stunde.

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