Brandenburg/Havel (dpa/tmn) — Auch bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften kann einem Partner nach der Trennung ein finanzieller Ausgleich zustehen. Allerdings müssen dafür bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Der Partner muss durch erhebliche Beiträge das Vermögen des anderen Partners vermehrt haben, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ausgaben im Rahmen des täglichen Zusammenlebens fallen nicht darunter.
So lehnte das Oberlandesgericht Brandenburg Forderungen eines Mannes ab (Az.: 3 U 8/12). Er wollte von seiner früheren Partnerin Ausgleich finanzieller Leistungen.
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Deutschland — in German Verbraucher: Finanzieller Ausgleich auch nach wilder Ehe möglich