Домой Deutschland Deutschland — in German 3 Euro Gebühr, 131 Euro Kosten: Behördenbrief empört Firmenchef

3 Euro Gebühr, 131 Euro Kosten: Behördenbrief empört Firmenchef

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Weil Arbeiter Paletten auf einem Gehsteig ohne Genehmigung zwischenlagerten, sollte ein Bauunternehmer nachträglich zahlen. Die Summe war skurril.
Seit über 25 Jahren ist Gerhard Breher im Bereich Bau und Immobilien tätig. Aber so einen Brief wie vom städtischen Tiefbauamt hat der Unternehmer nach eigenen Angaben noch nie erhalten. „Normalerweise ist das ein Faschingsscherz.“ Das Schreiben ist ein Bescheid über eine Sondernutzungsgebühr von drei Euro, die er nachzuzahlen hatte. Für den Bescheid selbst sollte Breher zusätzlich 131 Euro zahlen. Sollte. Der Fall nahm eine Wendung.
Problem waren die Paletten der Firma, die einen Tag lang auf einem Gehsteig in Augsburg standen. Die BreFa Bauunternehmung GmbH aus Woringen bei Memmingen baut derzeit den Discounter Lidl in der Hammerschmiede um. Acht Wochen hat das Unternehmen für den Innenumbau zur Verfügung. Das ist nicht viel, wie Geschäftsführer Breher versichert. Am 10. Januar wurden am Nachmittag Paletten mit Ziegeln für den Innenumbau angeliefert. Wie Edgar Haas, Polier der Baustelle, berichtet, war der Parkplatz zu diesem Zeitpunkt voll und das Lager des Discounters noch nicht leer. Weil sich die Arbeiter nicht anders zu helfen wussten, ließen sie die 15 Paletten auf dem Gehweg an der Rückseite des Discounters in der Erfurter Straße abstellen. Haas zog ein rotes Absperrband darum. Das nutzte nichts.
Jemand störte sich am zugestellten Gehsteig und informierte die Polizei. Die fragte nach einer Genehmigung. Solch eine hatte sich die Firma nicht besorgt. Zwei bis vier Wochen kann es dauern, bis eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt. So lange wollte Breher nicht warten. Außerdem, sagt der 57-Jährige, wisse er nicht, wann genau an Baustellen Material angeliefert werde.
Mindestgebühr drei Euro
Im Schreiben des Tiefbauamtes an das Unternehmen wird festgehalten, dass die öffentliche Verkehrsfläche auf einer Länge von zwölf und einer Breite von 0,8 Metern (Gesamtfläche 9,60 Quadratmeter) zur Lagerung von Baumaterial genutzt wurde und diese somit einer Nutzung durch andere Verkehrsteilnehmer entzogen wurde.

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