Домой Deutschland Deutschland — in German Berliner Flughäfen: Was Flugpassagiere zum Streik in Tegel und Schönefeld wissen müssen

Berliner Flughäfen: Was Flugpassagiere zum Streik in Tegel und Schönefeld wissen müssen

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Wenn Flüge ausfallen, kriegt man nicht alles erstattet. Bei annullierten Verbindungen gibt es das Geld zurück. Für Urlauber kann es trotzdem sehr teuer werden. Ein Service zum Streik am Freitag.
Nun passiert es wirklich: Das Bodenpersonal der Flughäfen in Schönefeld und Tegel wird an diesem Freitag streiken. Es wird mit erheblichen Behinderungen gerechnet. Unzählige Berliner, die einen Flug gebucht haben, stehen vor der Frage: Soll ich den Urlaub absagen oder darauf setzen, dass der vorgesehene Flug doch stattfindet? Geht der Urlaub durch den Streik flöten, kann auch viel Geld futsch sein. Die Reiserücktrittsversicherung zahlt bei einem Streik nicht. Aufgrund der schwierigen Verhandlungslage ist unklar, ob dies der einzige Tag des Ausstands bleibt.
Wer neben dem Flug auch Hotel und Mietwagen selbst gebucht hat, kann auf den gesamten Kosten sitzen bleiben. Je nach den Konditionen der Buchung ist es bei Hotels aber häufig möglich, auch kurzfristig zu stornieren. Wer jetzt darauf eingeht, wird sich allerdings wohl gewaltig ärgern, wenn am gebuchten Tag doch planmäßig geflogen wird.
Zunächst sollten die Betroffenen klären, ob ihr Flug vielleicht doch geht. Am einfachsten gibt’s die Information auf den Internetseiten des Flughafens und der Fluggesellschaften. Weil auch kurzfristig ein Flug eingelegt werden kann, sollte man zur regulären Abflugzeit am Flughafen sein.
Bleibt es beim Annullieren oder verzögert sich der Abflug um mehr als fünf Stunden, können die verhinderten Passagiere die Erstattung des Flugpreises verlangen.

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