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Fragen und Antworten zu Erdoğans Türkei-Referendum

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Ab dem 27. März wird auch in Deutschland über Erdoğans umstrittenes Referendum abgestimmt. Verfassungsrechtler Christoph Gusy beantwortet die wichtigsten Fragen.
Gut 1,4 Millionen Türken können sich vom 27. März bis zum 9. April auf deutschem Boden am umstrittenen türkischen Verfassungsreferendum beteiligen. Präsident Recep Tayyip Erdogan strebt ein Präsidialsystem an, der ihm deutlich mehr Macht einräumen würde. In der Türkei wird darüber am 16. April abgestimmt.
Das ergibt sich aus türkischem Recht, sagt der Bielefelder Verfassungsrechtler Christoph Gusy. Danach dürfen türkische Staatsbürger grundsätzlich überall im Ausland an Wahlen und Volksabstimmungen teilnehmen — bei entsprechender Zustimmung des Aufenthaltslandes. Auf deutschem Boden muss das also die Bundesrepublik genehmigen. Die Bundesregierung hat das trotz aller Nazi-Vergleiche und Verbalattacken aus Ankara auch getan.
Erstmals bei der türkischen Präsidentschaftswahl 2014 und dann bei den Parlamentswahlen 2015 durften Bürger mit türkischem Pass in Deutschland abstimmen. Zuvor mussten sie dafür noch extra in die Türkei reisen.
Die Türkei wollte Briefwahl 2008 für Auslandstürken einführen. Das Verfassungsgericht hob eine solche Gesetzesänderung aber laut Zentrum für Türkeistudien (ZfTi) wegen möglicher Beeinflussung von außen — Familie oder Freundeskreis — wieder auf.
In neun Generalkonsulaten — Berlin, Hamburg, Hannover, Frankfurt, Köln/Hürth, Düsseldorf, Münster, Karlsruhe, Mainz — und an vier weiteren Wahlorten.

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