Berlin (dpa/tmn) — Eine Terrasse oder ein Balkon erhöhen in der Regel den Gebrauchswert einer Wohnung. Daher sind durch entsprechende Baumaßnahmen auch höhere
Berlin (dpa/tmn) — Eine Terrasse oder ein Balkon erhöhen in der Regel den Gebrauchswert einer Wohnung. Daher sind durch entsprechende Baumaßnahmen auch höhere Mieten gerechtfertigt. Allerdings gilt das nicht immer.
Eine Erdgeschosswohnung im ersten Hinterhaus eines Mehrfamilienhauses wird durch eine Terrasse und darüberliegende Balkone nicht automatisch besser, befand das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (Az.: 216 C 98/16). Denn dadurch wird die Wohnung weiter verdunkelt, berichtet die Zeitschrift «Wohnungswirtschaft und Mietrecht» (Ausgabe 3/2017).
In dem verhandelten Fall wollte eine Vermieterin die Wohnungen im ersten Hinterhaus mit Balkonen beziehungsweise die Erdgeschosswohnung mit einer Terrasse ausstatten und dafür mehr Miete verlangen.
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Deutschland — in German Immobilien — Erdgeschoss: Terrasse erhöht Gebrauchswert nicht immer