Bei einer Massenpanik starben 2010 bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen. Das Landgericht lehnte einen Strafprozess ab. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt anders entschieden.
Das Strafverfahren wegen der Katastrophe bei der Loveparade mit 21 Toten im Jahr 2010 muss vor dem Duisburger Landgericht eröffnet werden. Dies entschied das zuständige Oberlandesgericht Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Montag nach Beschwerden der Staatsanwaltschaft und von Opferanwälten.
Das Landgericht hatte im April 2016 die Anklagen gegen insgesamt zehn Beschuldigte zurückgewiesen. Grund war vor allem das Gutachten eines Panikforschers, in dem das Gericht schwere Mängel sah. „Die Vorwürfe der Anklage können mit den vorgelegten Beweismitteln nicht bewiesen werden. Eine Verurteilung der Angeklagten ist deshalb nicht zu erwarten», hieß es damals. Das OLG Düsseldorf schätzt das nun anders ein und lässt mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 18.
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Deutschland — in German Duisburg: Loveparade-Katastrophe wird doch vor Gericht verhandelt