Alice Weidel war wegen des Begriffs «Nazischlampe» gegen «extra 3» vorgegangen. Als Satire sei das von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Landgericht Hamburg.
Die AfD-Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl, Alice Weidel, hat
im Rechtsstreit über die Formulierung «Nazischlampe» in der NDR-Satiresendung extra 3 eine Niederlage erlitten. Das Landgericht Hamburg wies einen Antrag Weidels
auf eine einstweilige Verfügung gegen den NDR zurück. Es gehe in klar erkennbarer Weise um Satire, die von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, teilte ein Gerichtssprecher mit. Weidel stehe als AfD-Spitzenkandidatin im Blickpunkt der Öffentlichkeit und müsse überspitzte Kritik hinnehmen.
Moderator Christian Ehring hatte in der Sendung vom 27. April Weidels
Rede beim AfD-Parteitag in Köln kommentiert, in der sie gesagt hatte, politische Korrektheit gehöre auf den Müllhaufen der Geschichte. Dazu sagte Ehring: «Jawoll, Schluss mit der
politischen Korrektheit! Lasst uns alle
unkorrekt sein, da hat die Nazischlampe doch recht. War das unkorrekt
genug? Ich hoffe!»
Die umstrittene Äußerung beziehe sich mit den Begriffen «Nazi» und «Schlampe» in satirischer Weise auf Weidels Forderung, dass politische Korrektheit auf den Müllhaufen der Geschichte gehöre, stellte die Pressekammer fest.
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Deutschland — in German Alice Weidel: AfD-Spitzenkandidatin unterliegt gegen Satiresendung