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Finanzen — Freistellungsantrag stellen: Darauf müssen Sparer achten

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Berlin (dpa/tmn) — Steuerzahler haben einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge. Das heißt: Bis zu einem Betrag von 801 Euro müssen sie keine
Berlin (dpa/tmn) — Steuerzahler haben einen jährlichen Freibetrag für Kapitalerträge. Das heißt: Bis zu einem Betrag von 801 Euro müssen sie keine Abgeltungssteuer auf Einkünfte aus Zinsen, Dividenden sowie für Gewinne aus Aktien- oder Fonds-Verkäufen zahlen.
Bei gemeinsam veranlagten Paaren liegt der Sparerfreibetrag bei 1602 Euro. Damit die Bank den Freibetrag automatisch von den Einkünften abziehen kann, müssen Steuerzahler einen Freistellungsantrag stellen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) .
Das Formular gibt es entweder beim Online-Banking des eigenen Kreditinstituts oder direkt am Schalter. Alternativ ist es auch möglich, den Anbieter formlos per E-Mail oder Brief zu informieren. Auf dem Antrag muss unbedingt die Steueridentifikationsnummer angeben werden.

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