Per Gesetz sollten überhöhte Mietforderungen gedeckelt werden. In dieser Form sei die Mietpreisbremse aber nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sagen Berliner Richter.
Die Mietpreisbremse ist nach Einschätzung des Berliner Landgerichts verfassungswidrig. Das teilte das Gericht in einem Hinweis zu einem Urteil in einem Mietstreit mit. Allerdings bleibt diese Einschätzung wirkungslos, da über die Verfassungsgemäßheit eines Gesetzes nur das Bundesverfassungsgericht urteilen kann.
Das Landgericht argumentierte, es liege eine ungleiche Behandlung von Vermietern in unterschiedlichen Städten vor. Ob eine Miete gesetzlich begrenzt werde, sei abhängig von der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese weiche aber je nach Stadt wesentlich voneinander ab. Dies widerspreche dem Artikel 3 der Verfassung, in der die Gleichbehandlung vor dem Gesetz festgeschrieben ist.
Als Beispiel nannte das Gericht Berlin und München: In der bayerischen Landeshauptstadt liege die Vergleichsmiete um bis zu 70 Prozent über der von Berlin.
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Deutschland — in German Berlin: Landgericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig