Der Verfassungsgerichtshof erklärt, dass die Gesetze gegen gleichgeschlechtliche Ehen diskriminierend seien.
Die „Ehe für alle“ wird ab 2019 auch in Österreich erlaubt sein. Der Verfassungsgerichtshof in Wien erklärte heute, dass die bisherigen Gesetze gegen gleichgeschlechtliche Ehen diskriminierend seien.
Bislang durften homosexuelle Paare in Österreich nur ihre Partnerschaft eintragen lassen, aber nicht heiraten. Gegen diese Regelung von 2012 hatte ein lesbisches Paar geklagt und bekam nun vor dem obersten österreichischen Gericht Recht.
Alle Beschränkungen für gleichgeschlechtliche Ehen müssen damit spätestens zum Ende des Jahres 2018 fallen.
Die Situation für homosexuelle Paare ist in vielen Ländern immer noch sehr kritisch. Insbesondere in afrikanischen und arabischen Ländern stehen hohe Strafen auf Homosexualität.
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Deutschland — in German „Ehe für Alle“: Österreich erlaubt gleichgeschlechtliche Ehe