Es ist genau zwei Jahre her, dass sich in Berlin zwei junge Männer in ihren Autos ein illegales Rennen liefern. Ein unbeteiligter Mann stirbt, als sie sein Auto rammen. Dafür werden sie wegen Mordes verurteilt. Das prüft nun der BGH.
Es ist genau zwei Jahre her, dass sich in Berlin zwei junge Männer in ihren Autos ein illegales Rennen liefern. Ein unbeteiligter Mann stirbt, als sie sein Auto rammen. Dafür werden sie wegen Mordes verurteilt. Das prüft nun der BGH.
Das bundesweit erste Mordurteil gegen Raser steht auf dem Prüfstand: Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt heute in Karlsruhe den tödlichen Unfall bei einem illegalen Autorennen in Berlin. Auf den Tag genau vor zwei Jahren — in der Nacht zum 1. Februar 2016 — hatten sich zwei junge Männer auf dem Kurfürstendamm mit ihren Autos ein spontanes Rennen («Stechen») geliefert. Sie waren mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde unterwegs, missachteten rote Ampeln, einer rammte dabei einen Geländewagen. Dessen Fahrer hatte keine Chance: Der 69-Jährige starb noch an der Unfallstelle. Das Landgericht Berlin verurteilte beide Raser wegen Mordes. Dagegen legten sie Revision ein.
Welche Bedeutung hat der Fall? Juristen und Verkehrsexperten schauen gespannt nach Karlsruhe. Erstmals prüfen die höchsten deutschen Strafrichter, ob rücksichtslose Raser bei einem Unfall mit tödlichem Ausgang wegen Mordes belangt werden können.
Wie urteilten die Gerichte bisher? In der Vergangenheit gab es bei Raser-Unfällen mit tödlichem Ausgang Urteile wegen fahrlässiger Tötung, die teils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Seit Oktober sieht das Strafgesetzbuch aber bis zu zehn Jahre Haft für verbotene Autorennen vor. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag fordert auch, dass Raser und Drängler künftig höhere Bußgelder und schneller Fahrverbote erhalten.