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Bundesgerichtshof: Grundstückseigentümer haftet für Brandschaden am Nachbarhaus

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Entstehen durch Dacharbeiten an einem Haus Schäden am Gebäude daneben, dann muss dafür der Eigentümer geradestehen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Bei Handwerksarbeiten auf einem Grundstück haftet der Eigentümer für Schäden, die am Nachbarhaus entstehen – wenn bei dem ausführenden Handwerker nichts zu holen ist. Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden hat. Das sei zwar nicht neu, aber der Umgang mit dem sogenannten nachbarrechtlichen Ausgleich mache in der Rechtsprechung immer wieder Probleme, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung.
In dem vorliegenden Fall hatte ein Dachdecker 2011 in Quedlinburg im Auftrag des beklagten Ehepaars deren Flachdach repariert. Bei den Heißklebearbeiten verursachte er ein Glutnest, das sich bis zum Abend unter den aufgeschweißten Bahnen ausbreitete. Der alarmierten Feuerwehr gelang es nicht, das Haus zu retten. Es
brannte vollständig nieder. Durch den Brand und die Löscharbeiten wurde
das unmittelbar angebaute Haus der Nachbarin erheblich beschädigt.

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