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Härte, Konsequenz und umgekehrt

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Nach dem Angriff von Flüchtlingen auf Polizisten in Ellwangen reagiert der Staat mit einer groß angelegten Razzia. Sind zentrale Flüchtlingsunterkünfte ein Grund für mehr Gewalt?
Zwei Streifenwagenbesatzungen wollten in der Nacht zu Montag einen Togoer aus dem Flüchtlingsheim in Ellwangen zur Abschiebung mitnehmen. Bis zu 200 mutmaßliche Flüchtlinge verhinderten dies, indem sie die Beamten attackierten und unter Androhung von Gewalt erreichten, dass dem 23-Jährigen aus Togo die Handschellen wieder abgenommen wurden. Am Donnerstag folgte eine groß angelegte Razzia in dem Heim, bei der Gesuchte festgenommen werden konnte. 15 weitere Bewohner, die als Unruhestifter aufgefallen waren, sollen in andere Einrichtungen verteilt werden.
Wie viele Menschen leben in Ellwangen, wie ist das Heim organisiert?
Bei der Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen handelt es sich um eine Landeserstaufnahmestelle, die vor drei Jahren eingerichtet wurde. Dort werden die Flüchtlinge registriert, sie müssen zu Gesundheits- und Röntgenuntersuchungen und können dann einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stellen. Nach wenigen Wochen werden sie nach einem Bevölkerungsschlüssel in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs untergebracht. Der Betrieb sollte zunächst auf fünf Jahre begrenzt sein. Aktuell wohnen rund 400 Menschen in der Einrichtung, die meisten kommen aus afrikanischen Ländern wie Nigeria und Kamerun. In der Stadt Ellwangen leben rund 25000 Einwohner.
Wie viele Abschiebungen gibt es in Deutschland?
Die Zahl der Abschiebungen ist in den vergangenen zehn Jahren gestiegen. Wurden im Jahr 2007 noch 9617 Menschen abgeschoben, so waren es 2017 bereits 23966. Nur 2016 hatte es mehr gegeben, nämlich 25 375. Die meisten Abschiebungen führte 2017 Nordrhein-Westfalen mit 6308 durch.
Wie ist das Prozedere?
Abschiebungen sind Sache der Bundesländer. Wird ein Asylantrag abgelehnt, erhält der Betroffene meist mit dem Bescheid eine Frist, vor deren Ablauf er das Land verlassen muss. Förderprogramme von Bund und Ländern unterstützen eine freiwillige Ausreise. Wer nicht freiwillig geht, wird von der Polizei abgeholt und meist direkt in ein Flugzeug Richtung Heimat gesetzt. Dabei sind Behörden und Polizei angehalten, den Termin vorher nicht bekannt zu geben, damit die Betroffenen nicht untertauchen können. Kritik an dieser Praxis gab es in den vergangenen Jahren vor allem, wenn Polizisten in Schulen auftauchten. Bekannt wurde ein Fall aus Nürnberg, wo sich 2017 Mitschüler gegen die Abschiebung eines jungen Afghanen stellten. Die Polizei setzte damals Schlagstöcke und Pfefferspray ein.
Welche Hindernisse gibt es?
Bevor eine Person abgeschoben wird, muss die zuständige Behörde prüfen, ob kein Abschiebungshindernis vorliegt. Dann ist die Abschiebung nicht möglich. Dazu gehören etwa schwere Krankheiten. Abgeschoben werden darf ebenfalls nicht, falls im Heimatland eine Gefahr für Leib und Leben besteht, also der Person Folter oder Todesstrafe drohen.

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