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NSU-Prozess: Nach den Plädoyers noch einmal Beweisaufnahme

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Nach dem Abschluss der Plädoyers im NSU-Prozess wird das Oberlandesgericht München heute noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten. Der Senat hat einen
Nach dem Abschluss der Plädoyers im NSU-Prozess wird das Oberlandesgericht München heute noch einmal in die Beweisaufnahme eintreten. Der Senat hat einen Sachverständigen geladen, der über bauliche Details des Hauses befragt werden soll, in dem die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zusammen mit den beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt lebte und das sie nach dem Tod der beiden Männer in Brand setzte.
Anlass ist die Forderung der drei Ursprungsverteidiger Zschäpes, diese Tat als einfache Brandstiftung mit einer moderaten Gefängnisstrafe zu ahnden. Die Bundesanwaltschaft sieht die Brandstiftung dagegen als versuchten Mord, weil Zschäpe damit den Tod von drei Menschen in Kauf genommen habe.

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