Домой Deutschland Deutschland — in German Sperrklausel für deutsche Kleinstparteien

Sperrklausel für deutsche Kleinstparteien

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Ab 2024 sollen deutsche Kleinstparteien wie «Die Partei» nicht mehr ins Europaparlament einziehen können. Die EU-Staaten kommen mit dieser Änderung des Wahlrechts einem lang gehegten Wunsch der Bundesregierung nach.
Ab 2024 sollen deutsche Kleinstparteien nicht mehr ins Europaparlament einziehen können. Die EU-Staaten kommen mit dieser Änderung des Wahlrechts einem lang gehegten Wunsch der Bundesregierung nach.
Deutsche Kleinstparteien wie Freie Wähler, Piraten und NPD sollen spätestens von 2024 an keine Chance mehr auf einen Einzug ins Europaparlament haben. Auf Initiative von CDU, CSU und SPD hin einigten sich die EU-Staaten dafür in Brüssel auf die Einführung einer neuen Sperrklausel.
Durch die Klausel sollen in Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament mehr bekommen. Derzeit besetzen sie sieben der 96 deutschen Sitze im Europaparlament.
Entscheidungsprozess wochenlang hinausgezögert
Eigentlich hatte die Sperrklausel bereits vor Monaten beschlossen werden sollen, um eine problemlose Einführung noch zur Europawahl am 26. Mai des kommenden Jahres zu ermöglichen.

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