Zschäpe sei lediglich wegen einfacher Brandstiftung zu verurteilen, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem…
Die Pflichtverteidiger der mutmaßlichen NSU-Rechtsextremistin Beate Zschäpe haben die sofortige Freilassung ihrer Mandantin gefordert. Zschäpe sei keine Terroristin, keine Mörderin und keine Attentäterin, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Heer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München. Sie sei wegen aller angeklagter Staatsschutzdelikte freizusprechen und unverzüglich freizulassen. Zschäpe habe keine Morde geplant, keine Waffen beschafft und auch an den Taten insgesamt nicht mitgewirkt. Sie sei nicht einmal in der Nähe eines Tatorts gewesen. Auch habe sie die Taten von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht vom Küchentisch geplant. Zschäpe sei lediglich wegen einfacher Brandstiftung zu verurteilen.
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Deutschland — in German Video: Pflichtverteidiger fordern im NSU-Prozess Freilassung Zschäpes