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Freispruch im Prozess um Wehrhahn-Anschlag

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Vor 18 Jahren explodierte am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine Bombe, zehn überwiegend jüdische Zuwanderer wurden verletzt — ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Nun wurde der Angeklagte freigesprochen.
Vor 18 Jahren explodierte am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn eine Bombe, zehn überwiegend jüdische Zuwanderer wurden verletzt — ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Nun wurde der Angeklagte freigesprochen.
Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht sah die Beweislage als nicht ausreichend für eine Verurteilung an.
Die Verteidigung hatte Freispruch für den 52-Jährigen beantragt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann zwölffachen Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen und lebenslange Haft für ihn gefordert. Er sei durch eine lange Reihe von Indizien überführt und zweifellos der Täter, hatte er in seinem zweieinhalbstündigen Plädoyer gesagt.
Bei dem Anschlag waren vor 18 Jahren, am 27. Juli 2000, zehn überwiegend jüdische Zuwanderer aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich.

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