Für die einen ist er ein hochgefährlicher Rechtsterrorist, für die anderen ein unschuldig Verfolgter.
Düsseldorf (dpa) — Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn ist der Angeklagte freigesprochen worden. Das Düsseldorfer Landgericht sah die Beweislage als nicht ausreichend für eine Verurteilung an.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 52-Jährigen zwölffachen Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen und lebenslange Haft für ihn gefordert. Er sei durch eine lange Reihe von Indizien überführt und zweifellos der Täter. Die Verteidigung hatte Freispruch für den 52-Jährigen beantragt.
Bei dem Anschlag waren vor 18 Jahren, am 27. Juli 2000, zehn überwiegend jüdische Zuwanderer aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib — getroffen von einem Metallsplitter.
Die Verteidiger hatte betont: «Die Beweisaufnahme hat den Nachweis für seine Täterschaft nicht erbracht.
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Deutschland — in German Prozesse: Angeklagter 18 Jahre nach Wehrhahn-Anschlag freigesprochen