Jahrelang tragen die Ermittler Indizien zusammen — trotzdem reichen dem Düsseldorfer Landgericht die Beweise nicht aus.
Düsseldorf (dpa) — Der Bombenanschlag auf eine Gruppe von Sprachschülern am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn vor 18 Jahren bleibt vorerst ungesühnt. Das Landgericht sprach einen angeklagten 52-Jährigen vom Vorwurf des versuchten Mordes aus Fremdenhass in zwölf Fällen frei.
Die Beweislage sei zu dürftig gewesen, in den Zeugenaussagen habe es Ungereimtheiten gegeben, sagte der Vorsitzende Richter Rainer Drees zur Begründung. Staatsanwalt Ralf Herrenbrück kündigte Revision an.
Die selbstgebaute und mit TNT gefüllte Rohrbombe hatte am 27. Juli 2000 ein Blutbad angerichtet. Bei dem Bombenanschlag waren zehn Menschen aus einer zwölfköpfigen Gruppe verletzt worden, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelte es sich um Zuwanderer aus Osteuropa, viele von ihnen Juden.
In dem Indizienprozess hatte die Verteidigung Freispruch für den 52-Jährigen beantragt, die Anklage hatte lebenslange Haft gefordert. Der Angeklagte hatte Kontakte zur rechten Szene, er saß über ein Jahr in Untersuchungshaft. Überraschend kam der Freispruch nun allerdings nicht mehr: Die Kammer hatte den Mann bereits im Mai auf freien Fuß gesetzt. Gegen ihn bestehe kein dringender Tatverdacht mehr, hatte sie damals geäußert.
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Deutschland — in German Prozesse: Wehrhahn-Anschlag bleibt nach Freispruch unaufgeklärt