Ein Jahr lang waren VW-Akten der Anwaltskanzlei Jones Day unter Verschluss – nun dürfen die Ermittler endlich darauf zugreifen. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Beschwerden von VW abgewiesen.
Im Diesel-Skandal dürfen die Ermittler nach einjähriger Verzögerung umfangreiche Unterlagen aus einer im Auftrag von VW arbeitenden Kanzlei auswerten. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Beschlagnahme ab, wie am Freitag in Karlsruhe mitgeteilt wurde. Die Volkswagen AG sei weder in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung noch in ihrem Recht auf ein faires Verfahren verletzt, hieß es zur Begründung.
Der Streit dreht sich um Daten und Akten, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Münchner Geschäftsräume der Anwaltskanzlei Jones Day sichergestellt wurden.