Домой Deutschland Deutschland — in German Tunesische Justiz will Gefährder Sami A. vorerst nicht zurückschicken

Tunesische Justiz will Gefährder Sami A. vorerst nicht zurückschicken

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Sami A., Ex-Leibwächter Osama bin Ladens, ist nach Tunesien abgeschoben worden — obwohl ein Gericht das vorher verboten hatte. Und auch die tunesische Justiz redet ein Wörtchen mit.
Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien trotz eines gegenteiligen Urteils droht zum juristischen Tauziehen zu werden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärte die Abschiebung am Freitag für „grob rechtswidrig“. Sie „verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“. Deshalb sei Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen“. Das Flüchtlingsministerium Nordrhein-Westfalens will gegen diesen Beschluss aber zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Doch auch die tunesische Justiz will Sami A. erst einmal nicht nach Deutschland zurückschicken. „Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt“, sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde der Deutschen Presse-Agentur am Samstag. Diese Ermittlungen müssten abgewartet werden. Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in seine Heimat geflogen worden. Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Dies hatte das Gericht damit begründet, dass es keine Sicherheit gebe, dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert werde.
Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erst über seine Entscheidung, als Sami A.

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