Die italienische Justiz hat Ermittlungen gegen Innenminister Matteo Salvini aufgenommen. Ein sizilianischer Staatsanwalt geht dem Verdacht des Machtmissbrauchs, der Freiheitsberaubung und der illegalen Festnahme nach.
Die italienische Justiz ermittelt gegen Innenminister Matteo Salvini wegen seines harten Vorgehens gegen Migranten, die im Mittelmeer gerettet wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Vize-Premier und Chef der fremdenfeindlichen Lega Freiheitsberaubung vor, wie am Samstag bekannt wurde. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass Salvini vor Gericht landet, denn gegen einen Minister zu ermitteln, ist eine komplizierte Angelegenheit.
Salvini hatte veranlasst, dass 177 Migranten seit Montagabend auf dem Rettungsschiff «Diciotti» im Hafen von Catania bleiben mussten, weil er zuerst klären wollte, welches EU-Land sie aufnimmt. Die meisten Migranten konnten erst Sonntagnacht an Land gehen. Sie saßen seit ihrer Rettung Mitte August auf dem Schiff fest.
Als Salvini am Samstagabend seinen applaudierenden Anhängern im norditalienischen Pinzolo von den Ermittlungen gegen ihn erzählte, schäumte er. «Sie ermitteln gegen einen Minister, der die Grenzen des Landes verteidigt. Es ist eine Schande», sagte er. «Sollen sie kommen und mich mitnehmen, ich bin bereit, ich warte auf sie, mit einem Grappa.»
Für seine trotzige, scharfe Rhetorik ist Salvini nicht erst seit seinem Antritt als Minister der Regierung aus Lega und Fünf-Sterne-Bewegung vor fast drei Monaten bekannt. Er lebt von der Provokation — und dieses Mal hat er aus Sicht der Staatsanwaltschaft eine Grenze überschritten.
Doch was hat Salvini zu befürchten? Die Vorwürfe gegen den Innenminister wiegen schwer. In Italien dürfen Menschen nicht länger als 48 Stunden ohne Anordnung eines Richters festgehalten werden — und im Fall der «Diciotti» gab es keine richterliche Anordnung. Salvini handelte aus politischem Kalkül, um die europäischen Partner in der Flüchtlingsfrage weiter unter Druck zu setzen. Die Regierung in Rom will gerettete Migranten nur noch an Land lassen, wenn innerhalb der EU geklärt ist, wer sie aufnimmt.