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Verbraucher: Bei Testamenten auf die richtigen Formulierungen achten

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Um einen Erbstreit zu vermeiden, sollte ein Testament wenig Deutungsspielraum lassen.
Berlin (dpa/tmn) — Bei Testamenten kommt es auf die richtigen Formulierungen an. Das gilt insbesondere für Eingangsformeln.
Heißt es etwa am Anfang «für den Fall, dass ich heute tödlich verunglücke» stellt sich die Frage, ob das Testament auch gültig sein soll, wenn die Erblasser zu einem anderen Zeitpunkt sterben. In diesem Fall muss der Text ausgelegt werden, wie ein Fall vor dem Kammergericht (KG) Berlin zeigt (Az.: 6 W 10/18), auf den die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin geschrieben: «Testament! Für den Fall, das ich heute, am 26.11.99 tödlich verunglücke, fällt mein gesamter Nachlass (Haus, Auto, Konto und persönliche Sachen) zu gleichen Teilen an:… Aufgesetzt bei bester Gesundheit und vollem Bewusstsein».

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