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Mainz muss Diesel-Fahrverbote vorbereiten – Gericht setzt Frist

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Den Verwaltungsichtern in Mainz genügten bisherige Vorkehrungen der Stadt für sauberere Luft nicht.
Die Stadt Mainz muss Diesel-Fahrverbote vorbereiten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts am Mittwoch hervor. Die Kommune müsse Verbote in einen neuen Luftreinhalteplan zum 1. April kommenden Jahres einarbeiten. Kommen müssten die Verbote spätestens zum 1. September 2019 – aber nur wenn der Stickstoffdioxid-Grenzwert im Mittel der ersten sechs Monate des kommenden Jahres nicht eingehalten werde. Ob es für einzelne Straßen nötig sei oder eine Zone, ließ das Gericht offen.
In dem Verfahren (Az. 3 K 988/16. MZ) ging es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagte: «Wir sind sehr zufrieden.» Er hoffe, dass das nun ein Weckruf für die langjährig untätigen Politiker sei – und kurz vor der Landtagswahl in Hessen auch ein Signal an die Bundesregierung, dass es so nicht weitergehe. Eine Berufung gegen das Urteil wurde zugelassen. Ob eine der beteiligten Parteien davon Gebrauch machen würde, war zunächst unbekannt.
Andernorts hatte es schon vergleichbare Entscheidungen gegeben, teilweise wurden Fahrverbote explizit angeordnet, mal für ganze Zonen, mal für einzelne Straßenabschnitte. Hamburg ist bislang die einzige Stadt, in der schon ein Fahrverbot für zwei Straßenabschnitte in Kraft ist. In Stuttgart und Aachen sollen beispielsweise Verbote für ältere Dieselfahrzeuge ab Anfang 2019 kommen, in Berlin bis Mitte 2019 und im keine 50 Kilometer von Mainz entfernten Frankfurt ab Februar 2019, wobei das Land Hessen dagegen juristisch vorgeht. In Hessen, wo am kommenden Sonntag ein neuer Landtag gewählt wird, steht zudem am 21.

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