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Rechte von Mietern: Karlsruhe schützt lebenslanges Wohnrecht

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Der Bundesgerichtshof hat Rechte von Mietern gestärkt, denen vertraglich ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert wurde.
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D er Bundesgerichtshof hat Rechte von Mietern gestärkt, denen vertraglich ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert wurde. Wenn eine kommunale Wohnungsgesellschaft beim Verkauf einer Immobilie per Klausel den Mietern ein solches Wohnrecht verspricht, begründe dies eigene Rechte für die Mieter und sei rechtswirksam, entschieden die Richter am Mittwoch.
Der Käufer eines Siedlungshauses hatte seinen dort seit 37 Jahren wohnenden Mietern gekündigt und klagte nun auf Räumung. Die Bewohner beriefen sich aber auf die Schutzklausel. Diese hatten der frühere Eigentümer der Immobilie, ein Bergwerksverein, und der Käufer zugunsten der Vermieter vereinbart.

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