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Zehntausende Dieselfahrer können auf Schadenersatz hoffen

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Stellvertretend für Dieselfahrer ziehen Verbraucherschützer gegen Volkswagen vor Gericht. Es könnte ein Mammutprozess werden, von dem am Ende Zehntausende…
Stellvertretend für Dieselfahrer ziehen Verbraucherschützer gegen Volkswagen vor Gericht. Es könnte ein Mammutprozess werden, von dem am Ende Zehntausende profitieren.
Auf die «Samthandschuhe der Politik» folgten jetzt die «Boxhandschuhe der Verbraucherschützer» droht der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Stellvertretend für Zehntausende Dieselfahrer zieht er gegen VW vor Gericht.
Es geht um Schadenersatz für die Betroffenen des Diesel-Skandals — mit einer ganz neuen Verbraucherklage, die am 1. November eingereicht wurde.
Rund 2,5 Millionen Autos hatte Volkswagen nach dem «Dieselgate» zurückgerufen. 26.600 Dieselfahrer streiten bereits alleine vor Gericht um Schadenersatz. Abgasbetrug, Wertverlust, Fahrverbote in manchen Städten: Wer einen Diesel fährt, kann fast nur verlieren. Auch die Gerichtsverfahren sind oft aufwendig und finanziell riskant. Die Musterfeststellungsklage soll das ändern. Die Anwälte der Verbraucherschützer erwarten, dass sich mehrere Zehntausend Betroffene anschließen. Schon jetzt gebe es um die 40.000 Anfragen und Interessenten.
Was ist das für eine Klage?
Die Musterfeststellungsklage ist eine Art «Einer-für-alle»-Klage. Das Instrument ist neu, der VW-Fall der erste Praxistest. Verbraucherschutzverbände klagen dabei für Gruppen von Betroffenen — mit weniger Aufwand und Risiko für den Einzelnen.
Nein, erstmal nicht. Die Verbände klagen nur für Dieselfahrer, die vom Volkswagen-Pflichtrückruf betroffen waren und noch nicht selbst geklagt haben. Das betrifft Diesel von VW, Audi, Skoda und Seat mit Motoren des Typs EA 189 (Vierzylinder, Hubraum: 1,2 oder 1,6 oder 2,0 Liter), die nach dem 1. November 2008 verkauft wurden. Auch wer sein Auto inzwischen verkauft hat oder verschrotten ließ, kann mitmachen.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat zehn Fälle aufgearbeitet und seine Klage auf dieser Grundlage am 1. November beim Oberlandesgericht Braunschweig eingereicht. An diesem Tag tritt das Gesetz in Kraft. Hält das Gericht die Klage für zulässig, können sich weitere Betroffene kostenlos beim Bundesamt für Justiz in ein Klageregister eintragen. Das soll einfach und ohne Anwälte möglich sein.

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