Keine Entscheidung bei Hannover 96 und der 50+1-Regel: Das Ständige Schiedsgericht hat das Verfahren über den Antrag von Clubboss Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung vertagt.
Das Ständige Schiedsgericht der Lizenzligen hat die Entscheidung über den Antrag von Fußball-Bundesligist Hannover 96 und Clubpräsident Martin Kind auf Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung von der 50+1-Regel vertagt. «Beide Seiten haben ihre Argumente ausführlich dargelegt. Das Verfahren wird im kommenden Jahr fortgesetzt», teilte die Deutsche Fußball Liga (DFL) am Dienstag mit. Damit bleibt Kind vorerst im Wartestand. Trotzdem war der 74-Jährige zufrieden: «Das Gericht hat die Verhandlung professionell und lösungsorientiert geführt.