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Eva Herman scheitert auch vor EU-Gericht

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2007 schreibt das «Hamburger Abendblatt», Eva Herman habe die Wertschätzung der Mutter im Dritten Reich als positiv dargestellt. Dagegen geht die Ex-Nachrichtensprecherin gerichtlich vor — ohne Erfolg. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt der Zeitung Recht.
2007 schreibt das «Hamburger Abendblatt», Eva Herman habe die Wertschätzung der Mutter im Dritten Reich als positiv dargestellt. Dagegen geht die Ex-Nachrichtensprecherin gerichtlich vor — ohne Erfolg. Selbst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gibt der Zeitung Recht.
Im Streit über Äußerungen zur NS-Zeit und der Wertschätzung von Müttern ist die Ex-«Tagesschau»-Sprecherin Eva Herman vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Beschwerde Hermans wurde als unzulässig zurückgewiesen, wie das Straßburger Gericht mitteilte (Beschwerdenummer 28482/13).

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