Gestern noch 2018 — ab heute 2019: Der Jahreswechsel bringt traditionell einige Änderungen mit sich. Hier gibt es einen Überblick über Neuerungen bei Geld, Steuer und Pfand.
Der 1. Januar ist da und alle, die gegen den Silvester-Kater etwas aus dem Supermarkt brauchen, werden es bemerken: Einzelhändler müssen ab heute gut sichtbar kennzeichnen, bei welchen Verpackungen es sich um Einweg- und bei welchen um Mehrwegflaschen handelt. Das ist nur eine der Neuerungen, die zum Jahreswechsel greifen. Hintergrund der neuen Kennzeichnung ist laut Verbraucherzentrale, dass in Deutschland immer noch mehr statt weniger Abfall durch Getränkeverpackungen anfällt. Und das, obwohl seit 2003 Pfand auch auf Einwegflaschen eingeführt wurde. Vielen Verbrauchern sei der Unterschied zwischen Einweg- und Mehrwegpfand gar nicht bewusst, so die Verbraucherzentrale weiter.
Eine gute Nachricht gibt es für Menschen, die ihre Angehörigen pflegen: Ab Anfang 2019 wird es für sie einfacher, ihre Arbeitszeit für einen begrenzten Zeitraum zu vermindern. Nach dem sogenannten Teilzeit- und Befristungsgesetz soll sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer, die wegen der Pflege von Angehörigen nur in Teilzeit gearbeitet haben, wieder zu ihrer ursprünglich vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurückkehren können. Ein paar Einschränkungen gibt es allerdings: Anspruch auf diese sogenannte Brückenteilzeit haben nur Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 45 Mitarbeitern.