Eine Frau aus Papenburg darf ihre Wohnung an Feriengäste vermieten — auch gegen den Willen der übrigen Eigentümer im Mehrfamilienhaus. Das hat der Bundesgerichtshof entscheiden.
Ein Wohnungsbesitzer darf seine Wohnung kurzzeitig an Feriengäste vermieten — auch wenn alle anderen Wohnungseigentümer eines Mehrfamilienhauses dagegen sind. Das hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Geklagt hatte eine Frau aus Papenburg, die ihre Wohnung tage- oder wochenweise an Touristen vermieten möchte. Die übrigen Wohnungsbesitzer hatten ihr das nach einer Eigentümerversammlung verboten, weil sie sich durch die Feriengäste gestört fühlten.