Vor dem Amtsgericht Ansbach müssen sich von heute an zwei ehemalige leitende Angestellte eines Altenheims wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue
Vor dem Amtsgericht Ansbach müssen sich von heute an zwei ehemalige leitende Angestellte eines Altenheims wegen des Vorwurfs der gewerbsmäßigen Untreue verantworten.