Die NATO fordert von Russland die Zustimmung zu internationalen Ermittlungen, die EU droht mit Sanktionen. Zudem gibt…
Die NATO fordert von Russland die Zustimmung zu internationalen Ermittlungen, die EU droht mit Sanktionen. Zudem gibt es Diskussionen über eine mögliche Einstellung des deutsch-russischen Gaspipeline-Projekts Nord Stream 2. Brüssel, Moskau – Im Fall der Vergiftung des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny steigt der internationale Druck auf Moskau. Die NATO fordert von Russland die Zustimmung zu internationalen Ermittlungen, die EU droht mit Sanktionen. Zudem gibt es Diskussionen über eine mögliche Einstellung des deutsch-russischen Gaspipeline-Projekts Nord Stream 2. «Die russische Regierung muss im Rahmen einer unparteiischen internationalen Untersuchung uneingeschränkt mit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen zusammenarbeiten», sagte NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg am Freitag nach außerplanmäßigen Beratungen mit den NATO-Botschaftern der Mitgliedstaaten zum Fall Nawalny. «Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen und vor Gericht gebracht werden.» Die deutsche Bundesregierung hatte am Mittwoch nach Untersuchungen eines Spezial-Labors der Bundeswehr mitgeteilt, dass sie es als zweifelsfrei erwiesen ansieht, dass Nawalny mit dem militärischen Nervengift Nowitschok vergiftet wurde. Der Oppositionspolitiker war am 20. August auf einem Flug in Russland plötzlich ins Koma gefallen und später auf Drängen seiner Familie in die Berliner Charité verlegt worden. Nach Angaben der Charité ist sein Gesundheitszustand weiter ernst. Die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) hatte am Donnerstag Hilfe bei Aufklärung im Fall Nawalny angeboten. Nach der Chemiewaffenkonvention werde die Vergiftung eines Einzelnen mit einem Nervengas als Einsatz von Chemiewaffen bewertet, teilte sie mit. Die EU drohte Russland offen mit Sanktionen. In einer am Donnerstagabend veröffentlichten Erklärung heißt es, die Europäische Union rufe zu einer gemeinsamen internationalen Reaktion auf und behalte sich das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.