Домой Deutschland Deutschland — in German Hilfspfleger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Hilfspfleger wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

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Der Fall erinnert an den Patientenmörder Niels Högel: Ein Hilfspfleger soll die Menschen umgebracht haben, denen er eigentlich helfen sollte. Jetzt hat das Landgericht München I das Urteil in dem Fall gesprochen.
Der Fall erinnert an den Patientenmörder Niels Högel: Ein Hilfspfleger soll die Menschen umgebracht haben, denen er eigentlich helfen sollte. Jetzt hat das Landgericht München I das Urteil in dem Fall gesprochen. München. Grzegorz W. verzieht keine Miene, als das Gericht das Urteil verkündet: Lebenslange Haft wegen dreifachen Mordes, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung. Höchststrafe. Der kleine, schwere Mann nimmt all das völlig regungslos hin — so unbeteiligt, wie er den ganzen Prozess über schien. So, als gehe ihn das alles gar nichts an. Dabei stellt das Gericht fest, dass er das ist, als was die Staatsanwaltschaft ihn bezeichnet hat: ein Serienmörder, der möglicherweise noch mehr Menschen auf dem Gewissen hat als die drei, für deren Morde er nun verurteilt wurde. «Jeder weiß aus eigener leidvoller Erfahrung, wie schmerzlich es ist, einen Angehörigen zu verlieren», sagt die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. In den Mordfällen hätten die Trauernden darüber hinaus noch feststellen müssen, dass ihre Angehörigen «nicht etwa friedlich eingeschlafen» seien, sondern getötet wurden. Die Taten hätten «zu erheblichen Einschnitten im Leben der Angehörigen» geführt, die sich jetzt viele Fragen stellten: «Wie konnte so etwas passieren? Hätte ich etwas verhindern können?» Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sechs Mordfälle angeklagt. Nicht in allen Fällen sei der Tatvorwurf zweifelsfrei nachgewiesen worden, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer. Das bedeute aber nicht, dass der Angeklagte nicht auch für diese Todesfälle verantwortlich sein könnte. Das Gericht verurteilt den Angeklagten neben den drei Morden auch wegen versuchten Mordes, Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung.

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