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Corona-Gipfel: Die Beschlüsse von Bund und Ländern

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Der Teil-Lockdown zur Corona-Eindämmung — mit Schließung unter anderem von Gastronomie, Kultur- und Freizeiteinrichtungen — wird bis 20. Dezember verlängert. An einigen Stellen sollen ab 1. Dezember schärfere Regeln gelten — etwa mit schärferen Kontaktbeschränkungen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen eine weitere «Kraftanstrengung» im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Dazu gehörten weiter Geduld, Solidarität und Disziplin. Bund und Länder seien sich einig, dass die derzeitigen Beschränkungen «nach menschlichem Ermessen bis Anfang Januar gelten müssen», sagte Merkel am Mittwoch nach den mehr als siebenstündigen Beratungen. Die seit Anfang November geltenden Auflagen hätten bislang nur zu einem Teilerfolg geführt — «und wir können uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen». Die Kanzlerin und die Länderchefs appellierten an die Bürger, sich weiter an die Auflagen zu halten — selbst dann, wenn die Kontaktbeschränkungen an Weihnachten und Silvester vorübergehend behutsam gelockert werden. Noch vor Weihnachten soll es eine weitere Überprüfung und Bewertung der Maßnahmen geben. Die ursprünglich bis zum 30. November befristeten Corona-Maßnahmen werden grundsätzlich bis zum 20. Dezember beibehalten. Reisen und Ausflüge sollen unterlassen werden. Die Bürger sollen weiter möglichst zu Hause bleiben, so der Appell. Bund und Länder gehen davon aus, dass «umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar (insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels) erforderlich sein werden». Zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten nun auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar dürfen sich im Familien- oder Freundeskreis maximal zehn Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre fallen ebenfalls nicht unter die Regelung. Um insbesondere ältere Familienmitglieder nicht zu gefährden, wird eine mehrtägige freiwillige Quarantäne vor und als Vorsichtsmaßnahme auch nach den Festtagen empfohlen. Schleswig-Holstein hält an seiner bisherigen Regel auch im kompletten Dezember einschließlich Weihnachten und Neujahr fest. Die Grenze liegt aktuell bei zehn Personen — im öffentlichen Raum aus zwei Haushalten und im privaten Raum aus Haushalten ohne Einschränkungen. Jede Person muss in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, ebenso in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dazu gilt eine Maskenpflicht unter freiem Himmel an Orten, wo sich Menschen auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Diese Orte legen die örtlichen Behörden fest. Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht — es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden. Im Handel gilt künftig auch vor den Läden und auf Parkplätzen Maskenpflicht. Bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter soll je zehn Quadratmeter nur noch ein Kunde zulässig sein, ab 800 Quadratmetern dann ein Kunde je 20 Quadratmeter. Die Händler müssen dafür sorgen, dass die Kundenströme geordnet fließen. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wollen die Verschärfung der Beschränkungen im Einzelhandel allerdings nicht mitmachen, dort bleibt es bei der Vorgabe von zehn Quadratmetern Ladenfläche pro Kunde — unabhängig von der Größe des Geschäfts.

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