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Geld für Atomausstieg: Vattenfall-Klage in Karlsruhe erfolgreich

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Neun Jahre nach Beschluss holt der beschleunigte Atomausstieg die Bundesregierung ein weiteres Mal ein.
Karlsruhe (dpa) — Der finanzielle Ausgleich für bestimmte Kraftwerksbetreiber wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima muss noch einmal komplett neu geregelt werden. Die Gesetzesänderung von 2018 sei unzureichend und außerdem wegen formaler Mängel nie in Kraft getreten, entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Energiekonzerns Vattenfall. Der Gesetzgeber ist damit «weiterhin zur alsbaldigen Neuregelung verpflichtet», wie das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. (Az.1 BvR 1550/19) Wegen des Reaktorunglücks im japanischen Fukushima hatte die Bundesregierung 2011 für die 17 deutschen Kernkraftwerke eine nur wenige Monate zuvor beschlossene Laufzeit-Verlängerung zurückgenommen.

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