Im Prozess um den ermordeten Walter Lübcke spricht das Gericht den Mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe frei. Ein Urteil, mit dem die Familie des Opfers hadert. Sie legen Revision ein — wie schon zuvor die Bundesstaatsanwaltschaft und die beiden Angeklagten.
Im Prozess um den ermordeten Walter Lübcke spricht das Gericht den Mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe frei. Ein Urteil, mit dem die Familie des Opfers hadert. Sie legen Revision ein — wie schon zuvor die Bundesstaatsanwaltschaft und die beiden Angeklagten. Die Familie des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Tat eingelegt. Das teilte der Sprecher der Familie mit. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der Revision.