Das Robert-Koch-Institut hat am Dienstag 9549 Neuinfektionen und 180 neue Todesfälle gemeldet. 3573 Intensivbetten sind mit Covid-19-Patienten belegt, 3857 Betten sind frei. Eine Erstimpfung haben knapp neun Millionen Menschen erhalten. Davon sind rund 3,9 Millionen bereits vollständig geimpft.
Das Robert-Koch-Institut hat am Dienstag 9549 Neuinfektionen und 180 neue Todesfälle gemeldet.3573 Intensivbetten sind mit Covid-19-Patienten belegt,3857 Betten sind frei. Eine Erstimpfung haben knapp neun Millionen Menschen erhalten. Davon sind rund 3,9 Millionen bereits vollständig geimpft. Die deutsche Impfkampagne läuft immer noch schleppend. Die neusten Entwicklungen Die wichtigsten Nachrichten zu den Entwicklungen ausserhalb Deutschlands finden Sie hier. Die wichtigsten Neuigkeiten zur Situation in der Schweiz finden Sie hier. Die wichtigsten Nachrichten aus der Corona-Forschung finden Sie hier. Wo gelten welche Corona-Massnahmen? In Deutschland galt von November bis Mitte Dezember 2020 ein Teil-Shutdown: Restaurants, Bars, Klubs und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Fitnessstudios sind seither geschlossen; erlaubt sind nur noch Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Mitte Dezember einigten sich Bund und Länder auf die Verschärfung der Massnahmen. Auch der Einzelhandel musste mit Ausnahme der Geschäfte des täglichen Bedarfs schliessen. Coiffeurs, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe durften keine Kunden mehr empfangen. Dieser «harte» Lockdown wurde in der Folge – unter anderem wegen der neusten Virus-Mutation – wiederholt verlängert, zuletzt bis am 18. April; lediglich Friseure durften ab dem 1. März bundesweit öffnen. Am 23. März haben sich Bund und Länder darauf verständigt, den Lockdown im Grundsatz zunächst bis am 18. April zu verlängern. Weitere Verschärfungen wurden für Landkreise vorgeschlagen, in denen die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innert sieben Tagen über 100 ansteigt. Dort sollen künftig Ausgangssperren und verschärfte Kontaktbeschränkungen sowie die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch im Freien erlassen werden. Zudem soll auch in privaten Personenkraftwagen eine Maske getragen werden müssen, sofern sich darin mehr als eine Person befindet und die Insassen nicht im selben Haushalt leben. Bei diesen Massnahmen handelt es sich allerdings lediglich um Vorschläge; was davon umgesetzt wird, bleibt den einzelnen Landkreisen und Bundesländern überlassen. Die Regierung hatte Mitte März vergangenen Jahres erstmals mit starken Beschränkungen des öffentlichen Lebens auf die Ausbreitung des Coronavirus reagiert. Schulen, Kindergärten und Universitäten wurden geschlossen. Ansammlungen von mehr als zwei Personen wurden verboten. Cafés, Restaurants, Kneipen, Coiffeursalons und Kosmetikstudios mussten schliessen. Nach dem Abklingen der ersten Welle der Pandemie wurden die Restriktionen stark gelockert, bevor die Regierung mit Beginn der zweiten Welle im Herbst neue Einschränkungen verhängte. Die Maskenpflicht gilt auch an deutschen Bahnhöfen. Strafen für Maskenverweigerer Die Bussgelder bei Verstössen gegen die Maskenpflicht sind deutschlandweit unterschiedlich geregelt. Überwiegend gilt jedoch ein Bussgeld in Höhe von mindestens 50 Euro. Wie sieht die Situation an den Grenzen aus? Für Einreisende aus Staaten und Gebieten, in denen sich besonders ansteckende Varianten des Coronavirus stark ausgebreitet haben, gilt in Deutschland eine weitreichende Einreisesperre. Betroffen sind unter anderen Brasilien und das französische Département Moselle. Etwas weniger streng sind die Bedingungen für Einreisen aus Hochinzidenzgebieten, beispielsweise Bulgarien, Lettland, Polen, Schweden, dem übrigen Frankreich und der Republik Moldau. Seit 8. November 2020 gilt zudem eine Quarantäne-Regel für Einreisende aus Risikogebieten. Die Bundesregierung hat dazu eine Musterverordnung beschlossen, die Länder umsetzen müssen; es kann also vereinzelt regionale Unterschiede geben. In der Verordnung heisst es, Rückkehrer aus Risikogebieten müssten mindestens zehn Tage in Quarantäne. Der Zeitraum kann frühestens vom fünften Tag nach der Einreise an verkürzt werden, wenn Betroffene einen negativen Corona-Test vorlegen. Am 11. Januar trat eine Testpflicht bei Einreise hinzu (Zwei-Test-Strategie). Ihr kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden.