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Anordnung von Datenschutzbehörde

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Hamburgs Datenschutzbeauftragter ist skeptisch, was die Regeländerungen bei WhatsApp angeht: Per Anordnung will er sicherstellen, dass Facebook die Nutzerdaten nicht für sein Werbegeschäft einsetzt.
Bis Samstag,15. Mai, sollen alle Nutzerinnen und Nutzer von WhatsApp den überarbeiteten Regeln des Messengers zustimmen. Keine große Sache, so stellt es WhatsApp dar: Primär gehe es darum, dass die Nutzerinnen und Nutzer auf WhatsApp bald auch mit Unternehmen kommunizieren können. Sogar die Deadline wurde mittlerweile aufgeweicht: Selbst wer den Stichtag aussitzt und Pop-up-Erinnerungen immer wieder wegklickt, soll den Messenger noch eine Zeit lang weiter nutzen können ( mehr dazu hier). Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar jedoch ist skeptisch, vor allem, was die Langzeitfolgen der neuen Nutzungsbedingungen und die neue Datenschutzrichtlinie angeht. Am Dienstag gab Caspars Behörde bekannt, dass sie eine Anordnung erlassen hat, die es Facebook – also der Mutterfirma von WhatsApp – verbietet, personenbezogene Daten von WhatsApp zu»eigenen Zwecken« zu verarbeiten. Gemeint ist damit, dass Facebook jene Daten zum Beispiel nicht für sein Anzeigengeschäft nutzen darf. Unter anderem mit Blick auf die Bundestagswahl im Herbst befürchtet Caspars Behörde, dass Werbekunden Druck auf Facebook ausüben könnten, jene Informationen nutzbar zu machen. Von WhatsApp heißt es offiziell, das Unternehmen gebe einige Daten wie die Telefonnummer und die Gerätekennung sowie manche Nutzungsinformationen an Facebook weiter, jedoch keine Chat-Inhalte.

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