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Geldanlage: Sind Minuszinsen auf dem Mietkautionskonto zulässig?

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Mit der Kaution vertrauen Mieter ihrem Vermieter oft auf Jahre viel Geld an.
Berlin (dpa/tmn) — Für den Spargroschen gibt es so gut wie keine Zinsen mehr. Nicht wenige Geldinstitute verlangen von ihren Kunden sogar Minuszinsen. Das wirkt sich auch auf Kautionskonten aus. Wie gehen Mieter und Vermieter damit um? Wichtige Fragen und Antworten: Welche Vorgaben gelten bei der Anlage von Mietkautionen? Vermieter sind verpflichtet, die Sicherheitsleistung ihrer Wohnungsmieter auf ein Konto einzuzahlen. Das müssen sie getrennt von ihrem eigenen Vermögen zugunsten der Mieter anlegen. «Diese haben dem Bundesgerichtshof zufolge Anspruch darauf, dass ihnen die getrennte Geldanlage nachgewiesen wird», sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Üblicherweise werden auf dem Konto beziehungsweise dem Sparbuch drei Monatskaltmieten aufbewahrt. Mehr dürfen Vermieter nicht verlangen. Sie erhalten das Geld meistens in bar. Warum muss die Kaution verzinst werden? Weil es so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht. Paragraf 551 Absatz 3 BGBschreibt vor, dass die Verzinsung dem sogenannteSpareckzinsentsprechen muss. Diesen legt die Bundesbank für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist fest. Aktuell ist der Wert mit 0,09 Prozent gerade noch positiv. Verzichten Vermieter auf das Anlegen der Kaution, haben Mieter Anspruch auf Schadenersatz. Der richtet sich nach der Höhe des Zinsbetrags, der auf dem Sparbuch angefallen wäre. Was passiert, wenn der Zinssatz unter Null rutscht? Erträge stehen dem Mieter zu. «Sie werden der Kaution zugeschlagen, erhöhen diese und werden bei Beendigung des Mietverhältnisses mit zurückgezahlt», sagt Hartmann.

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