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Corona-Lockerungen Diese Regeln gelten ab 1. Juli im Gottesdienst

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Auch in den katholischen Kirchen treten im Zuge der bundesweiten Corona-Lockerungen ab 1. Juli neue alte Regeln in Kraft. Statt der FFP2-Maskenpflicht reicht …
Auch in den katholischen Kirchen treten im Zuge der bundesweiten Corona-Lockerungen ab 1. Juli neue alte Regeln in Kraft. Statt der FFP2-Maskenpflicht reicht künftig eine MNS-Pflicht. In einigen Fällen kann auch ganz auf die Maske verzichtet werden. ÖSTERREICH. Ganz entfallen kann die Maske laut den am Mittwoch veröffentlichten Regeln der Bischofskonferenz im Freien und wenn bei Feiern aus einmaligem Anlass wie Taufe, Erstkommunion oder Firmung die Geltung der 3G-Regel vereinbart wird. Überall dort, wo die 3G-Regel nicht gilt, herrscht Maskenpflicht-so auch in der Kirche. Daher auch die Verpflichtung zum Tragen des einfachen MNS für Kinder ab sechs Jahren in geschlossenen Kirchenräumen.

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