Bundestagsabgeordnete müssen Nebentätigkeiten innerhalb von drei Monaten anmelden. Die Grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock legt nun gleich drei ehrenamtliche Funktionen offen — diese liegen aber teilweise schon Jahre zurück. Geld will sie für keines der Ämter bekommen haben.
Bundestagsabgeordnete müssen Nebentätigkeiten innerhalb von drei Monaten anmelden. Die Grüne Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock legt nun gleich drei ehrenamtliche Funktionen offen — diese liegen aber teilweise schon Jahre zurück. Geld will sie für keines der Ämter bekommen haben. Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock hat drei ehrenamtliche Tätigkeiten auf ihrer Bundestagsseite hinzufügen müssen, die sie zu spät nachgemeldet hatte. Das bestätigte eine Sprecherin der Grünen-Chefin. Ausgelöst hatte die Berichte über verspätete Nachmeldungen eine Mitteilung der Organisation abgeordnetenwatch.