Rechtsanspruch im Juli ausgelaufen – Arbeitsministerium argumentiert, Nachfrage sei nicht mehr so groß wie zu Beginn der Pandemie gewesen
Rechtsanspruch im Juli ausgelaufen – Arbeitsministerium argumentiert, Nachfrage sei nicht mehr so groß wie zu Beginn der Pandemie gewesen Bei Schulschließungen, Quarantäne oder Erkrankung des Kindes haben Arbeitnehmer keine Möglichkeit mehr, Sonderbetreuungszeit zu nehmen.